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CARASANA Bäderbetriebe GmbH

HAUSORDNUNG

Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH ist die Betriebsgesellschaft der Caracalla Therme, des Friedrichsbads, der ArenaVita Premium Fitness und der CaraVitalis Wellness & Beauty in Baden-Baden.

I. Allgemeines

  1. Diese Hausordnung ist für alle Kunden, welche sich in den Gebäuden und Einrichtungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH, insbesondere der Caracalla Therme, dem Friedrichsbad, der CaraVitalis und der ArenaVita aufhalten, verbindlich. Mit dem Betreten der Einrichtungen erkennt jeder Kunde diese Hausordnung sowie alle sonstigen Anordnungen, welche zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Ordnung dienen, an.
  2. Die Kunden haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigungen oder Verlust entliehener Gegenstände haftet der Kunde für den hieraus entstehenden Schaden.
  4. Die Aufbewahrungsschränke im Foyer der Caracalla Therme stehen lediglich den Kunden unserer unter Punkt I.1. erwähnten Einrichtungen zur Verfügung.
  5. Garderobenschränke oder Schließfächer sind nach Nutzung sauber und unverschlossen zu hinterlassen.
  6. Die Benutzung der Badebecken darf nur nach gründlicher Körperreinigung erfolgen.
  7. Die Verwendung von Seife und sonstigen Mitteln zur Körperreinigung außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  8. Barfußgänge, Duschräume, Dampf- und Warmlufträume sowie der Badebereich dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  9. Es ist untersagt, in die Badebecken zu springen sowie andere Personen in die Becken zu stoßen oder zu werfen.
  10. Die Reservierung von Rotlichtliegen und Ruheliegen durch Badeutensilien ist nicht gestattet.
  11. Behälter und Gegenstände aus Glas dürfen in den o.g. Einrichtungen sowie in den Außenbereichen nicht benutzt werden (mit Ausnahme der ArenaVita-Theke und dem ThermenRestaurant vor dem Drehkreuz der Caracalla Therme).
  12. Das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  13. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
  14. In allen unter Punkt I.1. genannten Bereichen ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.
  15. In allen unter Punkt I.1. genannten Bereichen ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet.
  16. Fundgegenstände sind bei den Mitarbeitenden der CARASANA Bäderbetriebe GmbH abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
  17. Das Thermalwasser der Caracalla Therme sowie des Friedrichsbads beinhaltet Wirkstoffe, die auf den Organismus wirken. Laut ärztlichem Rat sollten Erwachsene nicht länger als 3 x 10 Minuten mit entsprechenden Pausen baden.
  18. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Mineral- und Thermalwasser zu Veränderungen an Materialien führen kann. Deshalb kann für Schäden, insbesondere an Brillen, Uhren, Schmuck, Badebekleidung und anderen Gegenständen, welche der Kunde mit sich führt, keine Haftung übernommen werden.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Die Öffnungszeiten sowie die Preise für den Besuch der unter Punkt I.1. genannten Einrichtungen und Leistungen können den Veröffentlichungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH, insbesondere dem jeweiligen Aushang, der Internet-Website bzw. den Flyern entnommen werden. Die Öffnungszeiten können verkürzt werden, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die CARASANA Bäderbetriebe GmbH geltend gemacht werden können. Ein zeitweiliger Ausfall von einzelnen Einrichtungen und Dienstleistungen rechtfertigt keine Ermäßigung oder Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises oder eines Teiles hiervon.
  2. Der Bade- und Saunabadebereich ist 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  3. Gelöste Chips werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. Für vom Kunden verlorene Chips wird kein Ersatz geleistet und ist eine Pauschale von 5 Euro zu entrichten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die ausgehändigten Chips sind Eigentum der CARASANA Bäderbetriebe GmbH, daher sorgfältig aufzubewahren und während des Besuchs der o.g. Einrichtungen ständig am Körper zu tragen. Der Rechnungsbeleg, auf dem die zugehörige Chipnummer vermerkt ist, ist sorgfältig aufzubewahren, da die Kenntnis der Chipnummer Voraussetzung für eine sofortige Sperrung nach Bemerken eines Verlusts des Chips ist. Der Kunde ist verpflichtet, tatsächlich entstandene Kosten durch etwaige Aufbuchungen auf den verlorenen Chip für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die bis zur Meldung des Abhandenkommens unter Angabe der Chipnummer oder Vorlage des Rechnungsbeleges, der die Chipnummer enthält, vorgenommen werden, zu erstatten, soweit er den Verlust fahrlässig, z.B. aufgrund von Unachtsamkeit oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Kann die Chipnummer zum Zweck der Sperrung des Chips vom Kunden nicht angegeben und auch nicht in sonstiger Weise ermittelt werden, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Aufbuchungen auf den verlorenen Chip für Waren oder Dienstleistungen zu erstatten, soweit er den Verlust fahrlässig, z.B. aufgrund von Unachtsamkeit oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Aufbuchungen auf abhanden gekommene Chips, deren Chipnummer nicht zu ermitteln ist, können nach Ende der Öffnungszeiten für den jeweiligen Tag ermittelt werden. Der vom verschuldeten Schlüsselverlust betroffene Kunde verpflichtet sich, seinen Namen und seine Anschrift dem Personal der CARASANA Bäderbetriebe GmbH gegenüber anzugeben. Am darauf folgenden Werktag werden die nachweisbaren Kosten, die durch den Schlüsselverlust entstanden sind, in Rechnung gestellt.
  4. VIP-Chips für Leistungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH sind unbegrenzt gültig.
    4.1 Der VIP-Chip ist eine Stammkundenkarte. Über diesen Chip wird dem Inhaber ein Rabatt auf den Eintritt in die Caracalla Therme und in das Friedrichsbad – Das Römisch Irische Bad - gewährt, nicht auf andere Leistungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH.
    4.2 Die Gewährung eines Rabatts gem. Ziffer 4.1 setzt voraus, dass der VIP-Chip beim Erstkauf mit einem Guthaben von mind. 100 Euro aufgeladen ist. Darüber hinaus wird für den Chip ein Pfand von 5 Euro erhoben, sodass für den Erwerb des VIP-Chips erstmalig mind. 105 Euro einschließlich Pfand zu zahlen sind. Das gezahlte Pfand wird bei Rückgabe des unbeschädigten Chips erstattet. Die jeweils gültigen und die rabattierten VIP-Chip Preise entnehmen Sie bitte unserem Prospekt. Ist das Guthaben auf dem VIP-Chip (Restguthaben) geringer als der gewünschte Eintrittstarif, so muss der VIP-Chip zunächst wieder mit mind. 100 Euro aufgeladen werden. Teilaufbuchungen von Beträgen kleiner als 100 Euro sind nicht möglich.
    4.3 Mit dem VIP-Chip können auch weitere Leistungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH oder Waren innerhalb der Caracalla Therme, der WellnessLounge und des Friedrichsbades – Das Römisch-Irische Bad – zu den regulären Preisen bezogen werden. Die jeweiligen Leistungen und Waren werden vom Guthaben des Chips abgezogen.
    4.4 Seitens des VIP-Inhabers besteht kein Anspruch darauf, dass Restguthaben ausgezahlt werden. Dies gilt nicht für Restbeträge, die einen Betrag von 5 Euro nicht erreichen.
  5. Gutscheine für Leistungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH sind unbegrenzt gültig. Im Fall von Preiserhöhungen nach dem Erwerb eines Gutscheines für eine Leistung der CARASANA Bäderbetriebe GmbH ist der entstandene Differenzbetrag zwischen der für die jeweilige Leistung im Zeitpunkt des Erwerbs zu entrichtenden Vergütung zu der für Leistung bei der Einlösung des Gutscheines zu entrichtenden Vergütung gesondert zu zahlen. Dies gilt nicht im ersten Jahr nach dem Erwerb des Gutscheines. Der Gegenwert des Gutscheines zum Zeitpunkt des Erwerbs kann zum Bezug jeder anderen Leistung oder zum Bezug von Waren im Caracalla Shop eingesetzt werden. Ist der Gegenwert des Gutscheines geringer als der Preis für die gewählte Leistung oder die zu erwerbende Ware, wird der Gutscheinwert auf den Preis der Leistung oder Ware abgerechnet. Ist der Gegenwert des Gutscheines größer als der Preis für die gewählte Leistung oder die zu erwerbende Ware, wird ein verbleibender Restbetrag des Gegenwertes des Gutscheines, der 5 Euro nicht erreicht, auf Wunsch des Kunden ausgezahlt.
  6. Das Personal der CARASANA Bäderbetriebe GmbH übt allen Kunden gegenüber das Hausrecht aus. Kunden, die gegen die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals der CARASANA Bäderbetriebe GmbH verstoßen, können der Bäder verwiesen werden. Der Aufenthalt in den Einrichtungen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH kann auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises findet nicht statt.
  7. Der Zutritt zu den unter Punkt I.1. genannten Einrichtungen ist grundsätzlich untersagt:
    a. Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.
    b. Personen, die Tiere mit sich führen.
    c. Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder an Hautveränderungen leiden, welche sich ablösen und in das Wasser übergehen können, Kunden die an Herz- und/oder Kreislaufbeschwerden leiden, sowie Schwangere, sollten vor Benutzung der unter I.1. genannten Einrichtungen einen Arzt konsultieren.
  8. Personen, für welche die Stehtiefe von ca. 1,30 m nicht gewährleistet ist, sowie Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht fortbewegen, an-/auskleiden oder in das Becken steigen können, ist die Benutzung der Caracalla Therme oder des Friedrichsbades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Über die Eignung der Begleitperson entscheidet das Personal vor Ort.

III. Haftung

  1. Die Kunden benutzen die unter Punkt I.1. genannten Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der CARASANA Bäderbetriebe GmbH, die gesamten Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
  2. Mit der Bereitstellung eines Garderobenschrankes oder eines Schließfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Kunden liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Schließfächern diese insbesondere zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren, den Schlüssel/Chip sorgfältig aufzubewahren und das Chiparmband während des Besuches sichtbar an Arm oder Bein zu tragen.
  3. Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der CARASANA Bäderbetriebe GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden, die sich aus einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ist die Haftung nicht beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH.

IV. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung der Caracalla Therme

  1. Die Badezeit ist zeitlich begrenzt und beginnt beim Passieren des Drehkreuzes. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlpflicht.
  2. Im Nassbereich ist der Aufenthalt nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
  3. Kindern unter 7 Jahren ist der Eintritt in die Caracalla Therme nicht gestattet. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Eintritt in die Caracalla Therme nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
  4. Das Tragen von rutschhemmenden Badeschuhen wird empfohlen.
  5. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten sowie sämtlichen Spielgeräten, wie Bällen, aufblasbaren Gegenständen u.ä. ist nicht gestattet (Ausnahmen: Schwimmhilfen nicht größer als 30 cm).
  6. Das Aromadampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Bade-/ Handtuch zu benutzen, es sind die bereit liegenden Unterlagen zu verwenden. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung zu reinigen.

V. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung des Saunabereichs

  1. Kindern unter 7 Jahren ist der Eintritt in den Saunabereich nicht gestattet. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Eintritt in den Saunabereich nur in Begleitung Erwachsener gestattet.
  2. Die Saunalandschaft sowie die Außensaunen sind ein Nacktbereich. Die Nutzung kann nur unbekleidet erfolgen.
  3. In den Saunen muss ein ausreichend großes Badetuch als Unterlage zur Vermeidung von Verunreinigungen der Bänke und Liegen verwendet werden.
  4. Das Dampfbad ist aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit ohne Badetuch zu benutzen. Der Sitzplatz ist vor und nach der Benutzung zu reinigen.
  5. Tauchbecken bzw. Whirlpool dürfen nur nach vorherigem gründlichem Abduschen benutzt werden.
  6. Sämtliche Saunen sind ohne Fußbekleidung zu betreten.
  7. Es ist nicht gestattet, Druckschriften/Zeitungen, Flüssigkeiten und Getränke in den Saunen mit sich zu führen.
  8. Wegen der besonderen Situation des Nacktbereiches ist korrektes Verhalten unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.

VI. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung des Friedrichsbades

  1. Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Friedrichsbad nicht gestattet, unter 18 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen.
  2. Die Badezeit ist zeitlich begrenzt und beginnt beim Passieren des Drehkreuzes. Bei Überschreitung der Badezeit besteht Nachzahlpflicht.
  3. Das Friedrichsbad ist ein Nacktbad. Die Nutzung kann nur unbekleidet erfolgen.
  4. In den Warm-und Heißlufträumen müssen Badeschuhe getragen werden.
  5. Es ist nicht gestattet, Druckschriften/Zeitungen im Friedrichsbad mit sich zu führen.
  6. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen), Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten sowie sämtlichen Spielgeräten ist nicht gestattet.
  7. Wegen der besonderen Situation in einem Nacktbad ist korrektes Verhalten unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.

VII. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung der CaraVitalis Wellness & Beauty

  1. Eine vom Kunden oder durch einen Vertreter getätigte Reservierung ist verbindlich. Die Vergütung wird mit der Reservierung, spätestens aber bei der ersten Behandlung fällig.
  2. Ein kostenloser Rücktritt oder eine Terminverschiebung ist nur bis 24 Stunden vor der Behandlung möglich.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Preisreduktion oder Verschiebung des Termins, wenn der Kunde zu spät zu seinem vereinbarten Termin kommt.
  4. Aufgrund möglicher Komplikationen führen wir keine Massagen während einer Schwangerschaft durch.
  5. An Kinder unter 12 Jahren werden keine Massagen/Wellness-Behandlungen abgegeben.
  6. Der Betreiber kann die in Aussicht gestellten Wirkungen einer Behandlung nicht zusichern.
  7. Für die Haftung wird auf III. verwiesen.

VIII. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung der ArenaVita Premium Fitness

  1. Die Kunden der ArenaVita sind verpflichtet, sich am Empfang mittels ihres Mitgliedsausweises oder ihres Tageseintritts für die ArenaVita als Eintrittsberechtigte auszuweisen.
  2. Besucher, die sich über das Angebot der ArenaVita informieren wollen, haben sich am Empfang zu melden.
  3. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nur nach vorheriger Einwilligung des gesetzlichen Vertreters gestattet.
  4. Das Trainieren ist nur nach vorheriger Anleitung und/oder unter Aufsicht der Mitarbeitenden der ArenaVita gestattet. Die Kunden benutzen die Geräte auf eigene Gefahr. Sie haften für sämtliche Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Geräte entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen der Mitarbeitenden zuwidergehandelt wird oder die Anleitung der Mitarbeitenden der ArenaVita vor Trainingsbeginn nicht eingeholt wurde.
  5. Die Kunden sind verpflichtet, angemessene Trainingsbekleidung und saubere Sportschuhe zu tragen.
  6. Die Gymnastikräume sind ausschließlich mit sauberen Sportschuhen zu betreten, deren Sohlen keine Spuren auf dem Parkett hinterlassen. Außerdem ist in den Gymnastikräumen aus hygienischen Gründen eine Unterlage zu benutzen.
  7. Benutzte Geräte sind unter Nutzung bereit gestellter Desinfektionsmittel und Tücher wieder gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Rückstände sind aus hygienischen Gründen zu entfernen.
  8. Mobile Geräte wie z.B. Freihanteln und Gewichtsscheiben, etc. sind nach Gebrauch wieder aufzuräumen.

IX. Zusätzliche Bestimmungen zur Nutzung der Bädertiefgarage

  1. Mit der Einfahrt in die Bädertiefgarage kommt zwischen der CARASANA Bäderbetriebe GmbH und dem Mieter ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den folgenden Bedingungen zustande. Bewachung und Verwahrung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgeverpflichtungen für die vom Mieter eingebrachten Sachen.
  2. Der Mietpreis (Parkgebühr) richtet sich nach der aushängenden jeweiligen Gebührenpreisliste. Für VIP-Kunden sowie ArenaVita-Mitglieder sind die ersten drei Stunden der Nutzung der Bädertiefgarage kostenfrei, jede weitere Stunde 1,00 Euro, - sofern sie eine Einrichtung der CARASANA nutzen. Alle anderen Kunden zahlen bei Nutzung einer Einrichtung der CARASANA für die 1. und 2. Stunde jeweils 0,50 Euro, jede weitere Stunde 1,00 Euro, wobei die Parkkarten hierzu am Verkauf der Caracalla Therme und des Friedrichsbades entwertet werden. Wird die Bädertiefgarage nur zum Parken genutzt, so kostet die 1. und 2. Stunde jeweils 3,50 Euro. Die Parkgebühr ist vor der Ausfahrt an den Nachzahlautomaten in der Caracalla Therme oder an einem der Kassenautomaten zu entrichten. Bei einem Verlust der Parkkarte ist eine Parkgebühr von 25,- Euro pro Nutzungstag zu entrichten, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere Nutzungsdauer nach.
  3. Die Öffnungszeiten der Bädertiefgarage sind den Aushängen zu entnehmen. Die Bädergarage schließt um 22.10 Uhr. Parken in der Bädergarage über Nacht ist nicht gestattet! Bei unbefugter Nutzung entstehen zu den regulären Parkgebühren Zusatzkosten in Höhe von 50,- Euro.
  4. Bei einer Ausfahrt aus der Bädertiefgarage außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zusätzlich zur Parkgebühr an den Dienstleister zu entrichten.
  5. Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen mit einer Höhe über 1,90 m, von gasbetriebenen Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Kraftfahrzeugen mit Anhängern ist untersagt.
  6. In der Bädertiefgarage gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend. Es ist eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 10 km/h zulässig. In der Bädertiefgarage ist unbeschadet weitergehender polizeilicher Vorschriften nicht gestattet:
    a. das Rauchen und die Verwendung von Feuer sowie das Betanken von Fahrzeugen.
    b. die Lagerung von Sachen, insbesondere von Treibstoffen oder feuergefährlichen Gegenständen jeder Art.
    c. das Erzeugen unnötiger Abgase durch übermäßiges Gasgeben oder unnötiges Laufenlassen des Motors.
    d. das Einstellen von Kraftfahrzeugen mit undichtem Tank, Motor, Vergaser oder sonstiger Undichtigkeit der Kraftstoffanlage.
    e. das Arbeiten am oder im eingestellten Fahrzeug, insbesondere die Reparatur, das Ablassen von Betriebsstoffen, die Reinigung des Fahrzeuges und die Verursachung jeglicher Verunreinigung der Bädertiefgarage und ihrer Einrichtungen.
    f. das Abstellen nicht zugelassener Fahrzeuge.
    g. das Verteilen von Prospekten, Handzetteln oder sonstigen Werbemitteln sowie das Anbringen von Plakaten jeglicher Art.
    Im Falle der Feststellung von Verstößen gegen die Buchstaben d) oder f) ist die CARASANA Bäderbetriebe GmbH berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters entfernen zu lassen.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf den markierten Stellplätzen innerhalb der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auch auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die CARASANA Bäderbetriebe GmbH berechtigt, das abgestellte Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Mieters in die vorgeschriebene Position zu verbringen und bei der Inanspruchnahme von zwei Stellplätzen die doppelte Parkgebühr, oder im Falle der Nutzung mehrerer Stellplätze die Parkgebühr für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben. Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH ist berechtigt, abgestellte Fahrzeuge beim Vorliegen betrieblicher Bedürfnisse zu versetzen. Fahrzeuge, die über die zulässige Höchstparkdauer hinaus abgestellt werden, können von der CARASANA Bäderbetriebe GmbH auf Kosten und Gefahr des Fahrzeughalters entfernt werden. Des Weiteren dürfen Fahrzeuge nicht so abgestellt werden, dass der Auspuff zur Wand zeigt. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die CARASANA Bäderbetriebe GmbH berechtigt, dem Verursacher die Kosten für die Schadensbeseitigung in Rechnung zu stellen.
  8. Der CARASANA Bäderbetriebe GmbH stehen wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Pfandrecht am eingestellten Kraftfahrzeug des Mieters zu. Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH ist berechtigt, eingestellte Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichen nach Ablauf der Höchstparkdauer zu veräußern oder zu versteigern. Soweit der Mieter bekannt ist, wird er mindestens eine Woche vor der Verwertung hiervon benachrichtigt. Der Erlös der Verwertung wird dem Mieter abzüglich der entstandenen Kosten und der bis zur Verwertung entstandenen Parkgebühren zur Verfügung gestellt. Wird die Person des Mieters nicht innerhalb von einem Jahr nach der Verwertung bekannt, fällt der Erlös der CARASANA Bäderbetriebe GmbH zu.

X. Ausnahmen

  1. Die Hausordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Hausordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bedarf.
  2. Die CARASANA Bäderbetriebe GmbH behält sich das Recht vor, diese Hausordnung jederzeit zu ändern.

 

CARASANA Bäderbetriebe GmbH

Stand 01.12.2023